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Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Spezialgebiet im Steuerrecht:
Im Rahmen der Vermögensübertragung (insbesondere Immobilien), entweder durch Vererben oder durch Schenkungen zu Lebzeiten, wie bei der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, sind zahlreiche Steuergesetze zu beachten, bei denen es gilt, die für Sie steueroptimale Gestaltung zur erarbeiten. Sowohl für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, etc.
Unter anderem durch die Änderung des Bewertungsgesetzes wurde die Immobilienbewertung ab dem Jahr 2023 durch die Bundesregierung deutlich nach oben angepasst, wobei die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge unverändert blieben.
Hier kann eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensübertragung auf die kommende Generation sehr sinnvoll sein.