Frank Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hauptstraße 1 · 79862 Höchenschwand · Tel: +49 (0) 7672 5840047 · info@frank-stbg.de

Einkommensteuer Unternehmen Land- und Forstwirtschaft Werdegang Nähe zur Schweiz Erbfolge/ Schenkung

Unternehmen und Neugründungen

  • Finanzbuchführung inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnbuchführung / -abrechnungen
  • Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Gründungsberatung und Umstrukturierungen
  • Beratung in Sachen Einrichtung und Nutzung von Schnittstellen zum Datenaustausch im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung (z.B. Datev-Rechnungswesen, Datev Unternehmen-Online und Datev-Rechnungs-/Belegdatenservice, Datev ISWL Beleg2Buchung, Lexoffice/Lexware, Sevdesk, diverse Schnittstellen von Spezial-Programmen für Handwerker, etc.)

Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Spezialgebiet im Steuerrecht:

  • Beratung bei den Pauschalierungsmöglichkeiten in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer oder den Verzicht hierauf
  • Die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen, auch der Grundsteuererklärung
  • Steueroptimale Gebäude-/Grundstücksentnahmen für Zwecke der Selbstnutzung zu Wohnzwecken oder Weitergabe an die nächste Generation

Einkommensteuer

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung (landläufig teilweise auch als Lohnsteuer-Jahresausgleich bezeichnet)
  • inklusive den Themen wie Photovoltaikanlage, Vermietung, Kapitaleinkünfte (Zinsen, Aktien, Depots, etc.)

Nähe zur schweizer Grenze

  • Einkommensteuererklärungen für Grenzgänger unter eventueller Berücksichtung der 60-Tag-Regelung
  • (Unterjähriger) Zuzug nach Deutschland oder Wegzug
  • Besteuerung von Auszahlungen aus der schweizerischen Pensionskasse und der AHV bei Wohnsitz in Deutschland

Erbfolge, Schenkung

Im Rahmen der Vermögensübertragung (insbesondere Immobilien), entweder durch Vererben oder durch Schenkungen zu Lebzeiten, wie bei der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, sind zahlreiche Steuergesetze zu beachten, bei denen es gilt, die für Sie steueroptimale Gestaltung zur erarbeiten. Sowohl für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, etc.
Unter anderem durch die Änderung des Bewertungsgesetzes wurde die Immobilienbewertung ab dem Jahr 2023 durch die Bundesregierung deutlich nach oben angepasst, wobei die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge unverändert blieben. Hier kann eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensübertragung auf die kommende Generation sehr sinnvoll sein.

Beruflicher Werdegang

Steuerberater Bernd Frank

2008 – 2011
Ausbildung zum Steuerfachangestellten
und Finanzassistent Fachrichtung Steuern
2011 – 2014
Duales Studium zum Bachelor of Arts
2014 – 2019
Anstellung als Sachbearbeiter
in einer Steuerkanzlei
2019
Ablegen der Prüfung zum Steuerberater
und Bestellung zum Steuerberater
2019 – 2023
Anstellung als Steuerberater
in einer Steuerkanzlei
2019
Gründung einer Steuerkanzlei
als Einzelunternehmen
2023
Gründung der Frank Steuerberatungsgesellschaft mbH
und Bestellung zum Geschäftsführer